Reglement der Reithalle |
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1. AllgemeinDie Reithalle ist Eigentum des Zucht- und Aufzuchtbetriebs "Flurweid" und ist zur Förderung des Freiberger-Pferdes und zur Ausübung des Freizeitreitsports bestimmt. Für einen reibungslosen Ablauf sind sachgemässe Benutzung und gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich. Das Reglement wird mit Einzahlung der Benutzungsgebühr akzeptiert und muss zwingend eingehalten werden.
2. Benutzung
2.1 EinzelbenutzungDie Reithalle steht allen Reitern, welche die Jahresgebühr fristgemäss einbezahlt haben, zur Benützung frei. Die Jahresgebühr wird von der Betriebsleitung "Flurweid" festgelegt und richtet sich nach Orts- und Betriebsüblichkeit. Nach Einzahlung der Gebühren erhält der Mieter einen Schlüssel (50 Franken Depot) und Benutzerpasswort. Mit diesen hat er Zugang zu der Reithallenanlage (inkl. Toiletten) und zum Online Reservationssystem.
Das Jahresabonnement wird auf ein Pferd bezogen. Es ist nicht gestattet, mit einem Pferd, auf welches kein Jahresabonnement gelöst ist, die Halle zu benutzen. Ausgenommen davon sind die 10er Abonnemente, welche auf die Reiter eingelöst werden.
Es gilt die Regelung, dass jeweils nur ein Termin im Voraus reserviert werden kann. Die Halle kann maximal von vier Reitern pro Stunde belegt werden.
Einzelreitstunden können nur in persönlicher Absprache mit der Betriebsleiterin Heidi Fischer Heck reserviert werden. Es wird ein Einzelbenützungs-Zuschlag erhoben.
2.2 Kurse "Flurweid"Die Betriebsleitung "Flurweid" organisiert regelmässig verschiedene Kurse. Veran-staltungen dieser Art haben in jedem Falle Vorrang. Sie werden frühzeitig am An-schlagbrett angekündigt und im Reservationssystem eingetragen.
Jahresbenutzer der Reithalle haben auf Veranstaltungen, die vom Betrieb "Flurweid" organisiert werden, Ermässigung auf die Kurskosten, wobei fristgemässe Anmeldung nötig ist und keine Gewähr auf freie Plätze besteht.
2.3 Kurse "Auswärtige"Um die Reithalle für private Kurs- und Veranstaltungsorganisationen zu mieten, kontaktieren Sie bitte frühzeitig die Betriebsleiterin Heidi Fischer Heck. Es werden nur Veranstaltungen in Zusammenhang mit Ausbildung von Pferd und Reiter akzeptiert.
2.4 ZahlungsbedingungenDie Jahresgebühr ist innert 30 Tage nach Eingang der Rechnung zu entrichten. Der Hallenschlüssel kann gegen 50 Franken in bar zum mit der Betriebsleiterin Heidi Fischer Heck vereinbarten Zeitpunkt entgegen genommen werden. Bei Zahlungsverzug droht Reithallenverbot.
Gebühren für Veranstaltungen und Kurse sind nach den jeweiligen Bedingungen zu entrichten.
3. Reithallenordnung
3.1 GrundsätzlichesDie Reithalle soll so verlassen werden, wie sie vorgefunden wurde. Pferdeäpfel so-wohl in der Bahn als auch vor der Anlage müssen mit den dafür vorgesehenen Geräten entfernt werden. Hindernismaterial wird an seinen Platz versorgt. Persönliche Gegenstände dürfen nicht in der Reithalle deponiert werden. Beim Verlassen der Anlage muss die gesamte Beleuchtung und die allfällig genutzte Stereoanlage ausgeschaltet und alle Türen (inkl. Türe zum Toilettentrakt) abgeschlossen werden.
Wird die Reithalle nicht in ordentlichem Zustand angetroffen, soll dies der Betriebsleitung "Flurweid" unverzüglich mitgeteilt werden.
3.2 ParkierenFahrzeuge und Anhänger dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen der Reithalle abgestellt werden. Das Parkieren ist frei von Gebühren, wird jedoch nur im Zusammenhang mit der unmittelbaren Nutzung der Reithalle gestattet. |
3.3 Anlage, Material
3.4 Verhalten
4. Schäden
4.1 Schaden an Person & PferdDer Betrieb "Flurweid" empfiehlt, einen Reithelm zu tragen. Jegliche Haftung für Verletzungen durch Ausüben des Reitsports in der Reithalle "Flurweid" wird abgelehnt. Verletzungen an Drittpersonen und Drittpferden sind durch das Gesetz geregelt. Der Betrieb "Flurweid" lehnt jegliche Haftung ab.
Der Betrieb "Flurweid" ist dafür verantwortlich, dass die Reithalle in einem Zustand ist, dass sie gefahrfrei benutzt werden kann. Ist die Halle in nicht benützungsfähigem Zustand, ist dies umgehend der Betriebsleiterin Heidi Fischer Heck zu melden. In diesem Fall wird empfohlen, die Halle nicht zu benutzen, sondern die Instandstellung abzuwarten. Das Recht auf Schadenersatz wird ausgeschlagen.
4.2 Schäden an der AnlageBeschädigungen an der Reitanlage und am Material sind sofort der Betriebsleiterin Heidi Fischer Heck zu melden. Grundsätzlich sind solche durch den Verursacher zu beheben, ansonsten gehen die Kosten zu Lasten des Verursachers. Bei nicht Einhalten der Meldepflicht wird Anzeige erhoben. Schadenersatz und Umtriebsgebühren gehen zu Lasten des Verursachers.
5. Änderung des HallenreglementsDie Betriebsleitung "Flurweid" kann bei Bedarf Änderungen am Hallenreglement vornehmen. Diese gelten 14 Tage nach schriftlicher Mitteilung am Anschlagbrett als akzeptiert, sofern keine schriftliche Einsprache erhoben wird. Für Anregungen Ihrerseits kontaktieren Sie die Betriebsleiterin Heidi Fischer Heck.
6. KontrollenDie Betriebsleitung "Flurweid" behält sich vor, Kontrollen in Bezug auf die Einhaltung des Reglements vorzunehmen.
7. Nichteinhalten des Reglements
8. SchlussbestimmungenDas Reglement tritt in Kraft per 21. Oktober 2012.
FLURWEID Zucht- und Aufzuchtsbetrieb
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Besten Dank für Ihre Bestellung. Sie erhalten in Kürze eine E-Mail mit der Bestätigung. |
« Ab Dezember 2012 steht Ihnen Sonja Bucher in der Reithalle Flurweid jeweils am Freitag von 16 bis 22 Uhr für Reitstunden zur Verfügung.»
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