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Reglement der Reithalle

 

1. Allgemein

Die Reithalle ist Eigentum des Zucht- und Aufzuchtbetriebs "Flurweid" und ist zur Förderung des Freiberger-Pferdes und zur Ausübung des Freizeitreitsports bestimmt. Für einen reibungslosen Ablauf sind sachgemässe Benutzung und gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich. Das Reglement wird mit Einzahlung der Benutzungsgebühr akzeptiert und muss zwingend eingehalten werden.

 

 

2. Benutzung

 

2.1 Einzelbenutzung

Die Reithalle steht allen Reitern, welche die Jahresgebühr fristgemäss einbezahlt haben, zur Benützung frei. Die Jahresgebühr wird von der Betriebsleitung "Flurweid" festgelegt und richtet sich nach Orts- und Betriebsüblichkeit. Nach Einzahlung der Gebühren erhält der Mieter einen Schlüssel (50 Franken Depot) und Benutzerpasswort. Mit diesen hat er Zugang zu der Reithallenanlage (inkl. Toiletten) und zum Online Reservationssystem.

 

Das Jahresabonnement wird auf ein Pferd bezogen. Es ist nicht gestattet, mit einem Pferd, auf welches kein Jahresabonnement gelöst ist, die Halle zu benutzen. Ausgenommen davon sind die 10er Abonnemente, welche auf die Reiter eingelöst werden.

 

Es gilt die Regelung, dass jeweils nur ein Termin im Voraus reserviert werden kann. Die Halle kann maximal von vier Reitern pro Stunde belegt werden.

 

Einzelreitstunden können nur in persönlicher Absprache mit der Betriebsleiterin Heidi Fischer Heck reserviert werden. Es wird ein Einzelbenützungs-Zuschlag erhoben.

 

2.2 Kurse "Flurweid"

Die Betriebsleitung "Flurweid" organisiert regelmässig verschiedene Kurse. Veran-staltungen dieser Art haben in jedem Falle Vorrang. Sie werden frühzeitig am An-schlagbrett angekündigt und im Reservationssystem eingetragen.

 

Jahresbenutzer der Reithalle haben auf Veranstaltungen, die vom Betrieb "Flurweid" organisiert werden, Ermässigung auf die Kurskosten, wobei fristgemässe Anmeldung nötig ist und keine Gewähr auf freie Plätze besteht.

 

2.3 Kurse "Auswärtige"

Um die Reithalle für private Kurs- und Veranstaltungsorganisationen zu mieten, kontaktieren Sie bitte frühzeitig die Betriebsleiterin Heidi Fischer Heck. Es werden nur Veranstaltungen in Zusammenhang mit Ausbildung von Pferd und Reiter akzeptiert.

 

2.4 Zahlungsbedingungen

Die Jahresgebühr ist innert 30 Tage nach Eingang der Rechnung zu entrichten. Der Hallenschlüssel kann gegen 50 Franken in bar zum mit der Betriebsleiterin Heidi Fischer Heck vereinbarten Zeitpunkt entgegen genommen werden. Bei Zahlungsverzug droht Reithallenverbot.

 

Gebühren für Veranstaltungen und Kurse sind nach den jeweiligen Bedingungen zu entrichten.

 

 

3. Reithallenordnung

 

3.1 Grundsätzliches

Die Reithalle soll so verlassen werden, wie sie vorgefunden wurde. Pferdeäpfel so-wohl in der Bahn als auch vor der Anlage müssen mit den dafür vorgesehenen Geräten entfernt werden. Hindernismaterial wird an seinen Platz versorgt. Persönliche Gegenstände dürfen nicht in der Reithalle deponiert werden. Beim Verlassen der Anlage muss die gesamte Beleuchtung und die allfällig genutzte Stereoanlage ausgeschaltet und alle Türen (inkl. Türe zum Toilettentrakt) abgeschlossen werden.

 

Wird die Reithalle nicht in ordentlichem Zustand angetroffen, soll dies der Betriebsleitung "Flurweid" unverzüglich mitgeteilt werden.

 

3.2 Parkieren

Fahrzeuge und Anhänger dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen der Reithalle abgestellt werden. Das Parkieren ist frei von Gebühren, wird jedoch nur im Zusammenhang mit der unmittelbaren Nutzung der Reithalle gestattet.

3.3 Anlage, Material

  • Die Stereoanlage darf nur nach Absprache mit der Betriebsleitung benutzt werden und ist gebührenpflichtig.
  • Das Hindernismaterial darf benutzt werden (Mindestabstand zum Hufschlag: 4m). Nach Gebrauch ist dieses wieder zu versorgen
  • Die Beleuchtung darf nach eigenem Ermessen bedient werden und ist beim Verlassen der Halle auszuschalten.
  • Die Toiletten stehen den Reitern zu Verfügung. Auf Ordnung und Sauberkeit wird viel Wert gelegt.
  • Die Geräte zum Auflesen von Pferdeäpfeln sollen benutzt werden und sind nach Gebrauch wieder an ihren Platz zu stellen. Der Betrieb "Flurweid" ist für die Entleerung verantwortlich.
  • Die Bewässe

 

3.4 Verhalten

  • Longier- und Handarbeit darf nur im Einverständnis mit allen sich in der Reit-halle befindenden Personen ausgeführt werden.
  • Zur Schonung des Hallenbodens werden keine freilaufenden Pferde geduldet.
  • Vor Betreten der Reitbahn ist laut und deutlich "Tür frei?" zu rufen. Der sich am nächsten bei der Tür befindende Reiter antwortet "Tür frei" und es kann eingetreten werden.
  • Ansammlungen von Pferden und Reitern im Eingangsbereich sind wegen der Unfallgefahr zu vermeiden.
  • Während des Reitens ist die Schlagwandtür zur Bahn zu schliessen..
  • Es wird auf der Mittellinie auf- und abgesessen.
  • Dem in der höheren Gangart Reitenden wird der Hufschlag freigegeben. Rei-ter in derselben Gangart kreuzen sich so, dass sie sich die linke Hand reichen könnten.
  • Im Trab und Galopp wird abgewendet und nicht von hinten überholt.
  • Ganze Paraden werden auf dem inneren Hufschlag ausgeführt.
  • Es werden keine Misshandlungen an Pferden geduldet.
  • In der Reithalle herrscht Rauchverbot.
  • Hunde müssen in der Umgebung der Reithalle an der Leine geführt werden und sind in der Reitbahn nicht geduldet.
  • Das Anfressen der Schlagwände und des Hindernismaterials ist zu verhin-dern.
  • Übermässige Abnutzung und Löcher im Reithallenboden sind auszugleichen.
  • Vor dem Verlassen der Reithalle, müssen die Hufe ausgeräumt werden. Huf-kratzer stehen zur Verfügung. Sie sind Eigentum des Betriebs "Flurweid" und dürfen nicht entwendet werden.

 

4. Schäden

 

4.1 Schaden an Person & Pferd

Der Betrieb "Flurweid" empfiehlt, einen Reithelm zu tragen. Jegliche Haftung für Verletzungen durch Ausüben des Reitsports in der Reithalle "Flurweid" wird abgelehnt. Verletzungen an Drittpersonen und Drittpferden sind durch das Gesetz geregelt. Der Betrieb "Flurweid" lehnt jegliche Haftung ab.

 

Der Betrieb "Flurweid" ist dafür verantwortlich, dass die Reithalle in einem Zustand ist, dass sie gefahrfrei benutzt werden kann. Ist die Halle in nicht benützungsfähigem Zustand, ist dies umgehend der Betriebsleiterin Heidi Fischer Heck zu melden. In diesem Fall wird empfohlen, die Halle nicht zu benutzen, sondern die Instandstellung abzuwarten. Das Recht auf Schadenersatz wird ausgeschlagen.

 

4.2 Schäden an der Anlage

Beschädigungen an der Reitanlage und am Material sind sofort der Betriebsleiterin Heidi Fischer Heck zu melden. Grundsätzlich sind solche durch den Verursacher zu beheben, ansonsten gehen die Kosten zu Lasten des Verursachers. Bei nicht Einhalten der Meldepflicht wird Anzeige erhoben. Schadenersatz und Umtriebsgebühren gehen zu Lasten des Verursachers.

 

5. Änderung des Hallenreglements

Die Betriebsleitung "Flurweid" kann bei Bedarf Änderungen am Hallenreglement vornehmen. Diese gelten 14 Tage nach schriftlicher Mitteilung am Anschlagbrett als akzeptiert, sofern keine schriftliche Einsprache erhoben wird. Für Anregungen Ihrerseits kontaktieren Sie die Betriebsleiterin Heidi Fischer Heck.

 

6. Kontrollen

Die Betriebsleitung "Flurweid" behält sich vor, Kontrollen in Bezug auf die Einhaltung des Reglements vorzunehmen.

 

7. Nichteinhalten des Reglements

  • eine mündliche Ermahnung
  • eine schriftliche Ermahnung
  • der Ausschluss aus der Reithalle

 

8. Schlussbestimmungen

Das Reglement tritt in Kraft per 21. Oktober 2012.

 

FLURWEID

Zucht- und Aufzuchtsbetrieb
Alte Muristrasse 3

Tel. 14

 

Karl Martin
Heck

Betriebsleiter
10

 

Heidi Fischer
Heck

Betriebsleiterin
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